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SHK-Rat der Universität zu Köln

Der SHK-Rat befasst sich mit der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Zu seinen Aufgaben gehört: 

  • Überwachung der Beachtung von geltendem Recht bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften
  • Hinwirkung auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften
  • Behandlung der Beschwerden von Betroffenen (bspw. über unrechtmäßiges Vorgesetzten Verhalten oder Personalmaßnahmen)

Der SHK-Rat kann Maßnahmen mit aufschiebender Wirkung beanstanden. Im Falle, dass keine Abhilfe geschaffen wird, ist das Rektorat zu beteiligen. Darüber hinaus sind die Institute, die Fakultäten und das Rektorat dem SHK-Rat gegenüber auskunftspflichtig. Der SHK-Rat kann eine Person mit beratender Stimme an den Senat der Universität zu Köln entsenden. Die Aufgaben und Kompetenzen des SHK-Rats werden in § 46a Abs. 2 HG NRW geregelt.

Das Gremium wird mit jeweils einem*einer Studierenden jeder Fakultät der Universität zu Köln gebildet. Die Mitglieder brauchen selbst nicht studentische Hilfskräfte sein, müssen aber der Gruppe der Studierenden angehören. Wenn Du Lust hast mitzuarbeiten, dann melde dich gerne bei uns. 

Mitglieder des SHK-Rats 2025/2026

 NameFakultät
VorsitzenderAnton FalckMathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Stellv. VorsitzenderJoshua SohlHumanwissenschaftliche Fakultät
 Emil SchoberMedizinische Fakultät
 Ana IbarraWirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
 Jannes KomendaPhilosophische Fakultät
 Laurin HofmannRechtswissenschaftliche Fakultät

Angebote dieser Website

Auf dieser Seite bieten wir Euch

  • eine Sammlung von Antworten auf Fragen, welchen studentische Hilfskräfte begegnen
  • einen Urlaubsrechner, mit dem Ihr euren (anteiligen) Urlaubsanspruch berechnen könnt

Urlaubsrechner