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SHK-Rat der Universität zu Köln

Der SHK-Rat befasst sich mit der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Zu seinen Aufgaben gehört: 

  • Überwachung der Beachtung von geltendem Recht bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften
  • Hinwirkung auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften
  • Behandlung der Beschwerden von Betroffenen (bspw. über unrechtmäßiges Vorgesetzten Verhalten oder Personalmaßnahmen)

Der SHK-Rat kann Maßnahmen mit aufschiebender Wirkung beanstanden. Im Falle, dass keine Abhilfe geschaffen wird, ist das Rektorat zu beteiligen. Darüber hinaus sind die Institute, die Fakultäten und das Rektorat dem SHK-Rat gegenüber auskunftspflichtig. Der SHK-Rat kann eine Person mit beratender Stimme an den Senat der Universität zu Köln entsenden. Die Aufgaben und Kompetenzen des SHK-Rats werden in § 46a Abs. 2 HG NRW geregelt.

Das Gremium wird mit jeweils einem*einer Studierenden jeder Fakultät der Universität zu Köln gebildet. Die Mitglieder brauchen selbst nicht studentische Hilfskräfte sein, müssen aber der Gruppe der Studierenden angehören. Wenn Du Lust hast mitzuarbeiten, dann melde dich gerne bei uns. 

 

 

 

Mitglieder des SHK-Rats 2024/2025

  Name Fakultät
Vorsitzender Anton Falck Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Stellv. Vorsitzende Emily Pollmeier Rechtswissenschaftliche Fakultät
  Jasmin Yildirim Humanwissenschaftliche Fakultät
  Paul Schrader Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
  Marian Kirwel Philosophische Fakultät
  Henriette Sarnowski Medizinische Fakultät